Lebensretter Rauchmelder


Seit 1. Januar 2013 gelten folgende Regelungen in Bayern

In Neubauten sind seit 1. Januar 2013 Rauchmelder Pflicht
Bestandswohnungen müssen bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden 


Warum?

Nur wenige Atemzüge mit Brandrauch sind bereits tödlich.
Rauch ist lautlos und schneller als Feuer.
Brandrauch betäubt Sie im Schlaf.

Wo sollte ein Rauchmelder montiert werden?

Mindestens je ein Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern,
sowie in den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen.

Alle anderen Räume können mit Rauchmeldern bestückt werde.
In der Küche kann ein spezieller Rauchmelder mit Stummschaltung montiert werden.

Die Rauchmelder müssen an der Decke in der Raummitte montiert werden.

Was ist beim Kauf zu beachten?

Kaufen Sie nur Rauchmelder mit CE oder VdS Zeichen und der EN 14604 im Fachhandel.

Wer ist für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der Vermieter der Wohnung verantwortlich.
Für die Sicherstellung der Funktionsbereitschaft ist der Besitzer der Wohnung zuständig.
Ausgenommen, der Vermieter übernimmt die Wartung selbst. 

Schützen Sie sich und Ihre Familie.